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E-Mail an NEM e. V. von Alexander Krauß | Mitglied des Deutschen Bundestages:
MTA-Reform-Gesetz - Tätigkeit der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,


ich freue mich außerordentlich, Ihnen mitteilen zu können, dass es uns als Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gelungen ist, die Sie betreffende gegenwärtige Rechtslage im Rahmen des MTA-Reform-Gesetzes zu Ihren Gunsten zu erhalten.

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Dies ist ein großer Erfolg, welcher nur durch Überwindung diverser Widerstände erreicht wurde.

Heute hat das MTA-Reform-Gesetz den Bundestag – ohne negative Auswirkungen für Heilpraktiker – passiert.

Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang besonders der Sprecherin unserer Arbeitsgruppe, Karin Maag, der zuständigen Berichterstatterin, Emmi Zeulner, sowie meinen Kollegen Dr. Roy Kühne, Stephan Pilsinger und unserem Ausschussvorsitzenden Erwin Rüddel.

Die Argumentation Ihrer Kolleginnen Homeira Heidary (BDHN/IQHP) und Ursula Hilpert-Mühlig (FDH) im Kontext der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit war zudem sehr zielführend und effektiv.

In dieser Anhörung wurde kontrovers thematisiert, welche Befugnisse Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hinsichtlich Labortätigkeiten haben sollen. Aufgrund unserer Änderungsanträge wurde ein Festhalten am derzeit geltenden Recht bewirkt. Demnach ist es unverändert weiterhin möglich, unmittelbar ohne ärztliche Beteiligung Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit oder der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, bei Medizinischen Technologinnen und Technologen anzufordern. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker werden unverändert als Personen genannt, die den Medizinischen Technologen und Technologinnen vorbehaltene Tätigkeiten nach § 5 MTBG-E ebenfalls ausüben können.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein umfassendes Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht beauftragt, in dessen Folge dieses insgesamt in einem sorgfältigen Diskussionsprozess geprüft und in Bezug auf mögliche weitere Maßnahmen beraten werden soll. Dieser Prozess bezieht auch das Spektrum der heilpraktischen Tätigkeiten ein.

Gerade vor diesem Hintergrund ist es für Sie als Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von enormer Bedeutung, die erfolgreiche Berufspolitik weiter zu verfolgen und bei der anstehenden Reform aktiv mitzuwirken; möglichst als geschlossen nach außen auftretende Berufsgruppe.

Ich hoffe sehr, Ihnen einen kurzen Überblick bezüglich der aktuellen Lage gegeben zu haben, wünsche viel Erfolg für den anstehenden internen Reformprozess und verspreche Ihnen, mich auch weiterhin im Sinne Ihres Berufsstandes und somit zum Wohle der Patienten einzusetzen.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß MdB
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Tödlicher Vitamin D-Mangel: Das Coronavirus als Faktor?
23. Mai 2020 / Quelle: inFranken.de

Information des NEM e. V.:
https://amp.infranken.de/ratgeber/gesundheit/coronavirus-vitamin-d-mange-kann-toedlich-sein-erschreckende-studie;art154607,4457916


Vitamin D levels appear to play role in COVID-19 mortality rates
7. Mai 2020 / Quelle: Science Daily

Information des NEM e. V.:
https://www.sciencedaily.com/releases/2020/05/200507121353.htm


Vitamin D-Spiegel scheinen eine Rolle bei der COVID-19-Mortalitätsrate zu spielen
Datum: 7. Mai 2020, Quelle: Northwestern University 

Information des NEM e. V.: Bei Patienten mit schwerem Mangel treten doppelt so häufig schwerwiegende Komplikationen auf
Information als PDF-Datei