Funktionelle Lebensmittel / Functional Food / Nutraceutical

Produktentwicklung, Lohnherstellung, Private Label, Bulkware

Funktionelle Lebensmittel sind Nahrungsmittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen (Vitamine, Mineralstoffe, Bakterienkulturen und ungesättigte Fettsäuren) angereichert sind und positiv auf die Gesundheit wirken. Auch auf diesen Bereich haben wir uns spezialisiert und stellen z. B. Suppen und Getränke in Pulverform als Monofood her.

Gesetzliche Definition "Funktionelle Lebensmittel"


Functional Food (auch Nutraceutical – von englisch nutrition, deutsch ‚Ernährung‘ und phar­maceutical, deutsch ‚Pharmazeutikum‘), deutsch funktionelle Lebensmittel, sind Nahrungs­mittel, die mit zusätzlichen Inhaltsstoffen angereichert sind und mit positivem Effekt auf die Gesundheit beworben werden. Funktionelle Lebensmittel" sind keine Nährstoffkonzentrate wie Nahrungsergänzungsmittel, sondern gelangen in den typischen Nahrungsmittelformen in den Handel. Als Synonyme für "funktionelle Lebensmittel" werden manchmal Begriffe wie "Designer-Lebensmittel" und "Nutraceuticals" benutzt.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt verschie­dene Forderungen auf, die Functional Food-Produkte erfüllen sollten:

  • Bei funktionellen Lebensmitteln sollte es sich ausschließlich um übliche Lebensmittel als Bestandteil der täglichen Mahlzeiten handeln, nicht zum Beispiel um Nahrungsergän­zungsmittel.
  • Funktionelle Lebensmittel sollten eine Modifikation gegenüber einem herkömmlichen Lebensmittel aufweisen, die auch im Endprodukt identifizierbar ist.
  • Die Modifikation muss einen für den Verbraucher konkreten nachweislichen Nutzen über die übliche (basale) Nährstoffversorgung hinaus bieten.


Mittels dieser Anforderungen sei es möglich, Produkte als funktionell zu identifizieren und von „normalen“ Produkten abzugrenzen. Funktionelle Lebensmittel sind lebensmittelrechtlich nicht definiert. Sie müssen aber die all­gemeinen gesetzlichen Vorschriften für Lebensmittel erfüllen, also zum Beispiel die Pflicht­kennzeichnungen angeben.

Bei Nährstoffen oder Lebensmitteln, die in der EU bisher in geringem Umfang verzehrt wer­den, greift die Novel Food Verordnung vom 12. Mai 1997. "Funktionelle Lebensmittel", die neuartigen Lebensmitteln im Sinne der Novel-Foods-Verordnung entsprechen bzw. neuartige Zutaten enthalten, sind grundsätzlich nicht frei verkehrsfähig, sondern müssen ein europäi­sches Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Die Auslobung (Werbung) "funktioneller Lebensmittel" ist für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs im LMBG sowie in den Verordnungen über die Lebensmittelkennzeichnung bzw. Nährwertkennzeichnung geregelt. Die entsprechenden Produkte fallen deshalb unter die Rahmenrichtlinien für Diätetische Lebensmittel.  Für diätetische Lebensmittel gelten die ent­sprechenden Bestimmungen der Diät-Verordnung. Aufgrund der Verbote der irreführenden (§17 LMBG) und der gesundheitsbezogenen (§18 LMBG) Werbung können mit der Auslobung "Funktioneller Lebensmittel" Probleme entstehen. Da eine gesetzliche Regelung "funktionel­ler Lebensmittel" als rechtlich definierter Gruppe in der Europäischen Union derzeit nicht ge­plant ist, muss die Zulässigkeit funktionsbezogener Werbeaussagen im Rahmen der europäi­schen Etikettierungsrichtlinie neu geregelt werden.


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