BIO-Produkte gemäß Öko-VO

Produktentwicklung, Lohnherstellung, Private Label, Bulkware

Gerne produzieren wir für Sie auch Nahrungsergänzungsmittel in Bio-Qualität, für die wir ebenfalls qualifiziert und von LACON zertifiziert sind.

Bioprodukte werden ohne den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und Kunstdünger angebaut. Sie stammen aus ökologisch kontrolliertem Anbau und unterliegen ständigen strengen Kontrollen.


Rohstoffauswahl für Ihre Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, pflegende Kosmetik und anderen Gesundheitsprodukte in Lohnherstellung

 

Gesetzliche Definition "Bioprodukte"


Als Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Der Begriff ist in der EU gesetzlich definiert. Diese Produkte müssen aus ökologisch kontrol­liertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und werden ohne Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Kunstdünger oder Klärschlamm ange­baut. Tierische Produkte stammen von Tieren, die artgerecht gemäß EG-Öko-Verordnung ge­halten werden und in der Regel nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Die Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten weniger Lebensmittelzu­satzstoffe als konventionelle Lebensmittel.
 

Bio-Siegel

Die EU-Bio-Verordnung von 2018 definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebens­mittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Um konventionell von ökologisch hergestellten Lebensmitteln zu unterscheiden, führte Deutschland 2001 das staatlich kontrollierte Bio-Siegel ein, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen. Während Biokost ein Synonym für Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau ist, kann Naturkost auch kon­ventionell produziert sein.

Erhältlich sind Bio-Lebensmittel in Bioläden, Reformhäusern und zunehmend im Lebensmit­teleinzelhandel sowie in Supermärkten. Es gibt in Deutschland eine Reihe von ökologischen Anbauverbänden, deren Richtlinien zum Teil deutlich strenger sind, als von der EU-Bio-Ver­ordnung vorgeschrieben.


Nutzen auch Sie unsere über 20 Jahre Erfahrung als Full-Service-Lohnhersteller - wir beraten Sie gern.

Für alle Fragen rund um Produktentwicklung, Rezepturenwicklung, Herstellung und Vermarktung von Bio-Produkten gemäß Öko-VO stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Freuen Sie sich auf eine individuelle und kostenlose Beratung - wir freuen uns auf Sie!