Nahrungsergänzungsmittel sind so sicher wie sonst kein anderes Lebensmittel.

Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Sie ergänzen die allgemeine Ernährung mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen. Typische Inhaltsstoffe sind Vitamine, Mineralstoffe, Antioxidantien, sekundäre Pflanzenstoffe und viele mehr.
Aus unserer Sicht sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel in konzentrierter Form. Zentrale Studien belegen - entgegen den gesetzlichen Ausführungen – dass wir ohne Supplementierung – durch reines Verzehren - dem menschlichen Körper nicht mehr die Wirkstoffe in ausreichender Menge zufügen, die er benötigt.
Gesetzliche Definition:
Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittelverordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel „ein Lebensmittel, das:
- dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
- ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
- in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“
Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen.
Werbeaussagen und -versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt. Eine abgesicherte Positivlistung hierzu liegt bei der EU zur Einsicht aus, ist aber noch nicht parlamentarisch beschlossen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig.
Obst, Gemüse und andere Nahrungsmittel enthalten weniger Nährstoffe als früher
Früher war vieles anders - Lebensmittel auch
Wissenschaftler, Biologen und andere renommierte Ernährungsexperten weisen seit vielen Jahren darauf hin, dass in unseren Lebensmitteln heute (weitaus) weniger Nährstoffe sind als früher. Obst und Gemüse sollen durchschnittlich bis zu 50 % weniger Vitamine und Mineralstoffe enthalten als vor 60 Jahren. Die Ursachen hierfür sind vielfältig.
Dies macht es immer schwieriger, sicher zu sein, dass wir mit unserer Ernährung die ausreichende Menge an Nährstoffen zu uns nehmen. Eine ärztliche Kontrolle kann klären, ob eine optimale Versorgung vorliegt oder nicht.
Nahrungsergänzungsmittel können einem Mangel vorbeugen.